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Schutzzonen und Schutzzeiten

Fiskekrog

Schutzzonen
 

Wo Flüsschen, Bäche, Binnengewässer usw. ins Meer münden, gibt es gesetzliche Bestimmungen über ganzjährige Schutzbereiche. Angeln ist nur zulässig, wenn ein Abstand von mind. 500 m zur Mündung eingehalten wird.

Wenn die Mündung weniger als 2 m breit ist, gelten die Bestimmungen über den Schutzgürtel nur vom 16. September bis 15. Januar.

Beachten Sie bitte, dass es für jeden einzelnen Wasserlauf besondere Bestimmungen über den Schutzgürtel geben kann. Das betrifft beispielsweise die Mündungen der Flüsschen Voer Å und Elling Å ins Kattegat.
 
Darüber hinaus ist das Angeln in Wasserläufen in einer Entfernung von weniger als 50 m von der Einmündung oder Ausmündung von künstlich angelegten Fischpassagen, beispielsweise Fischtreppen sowie in den Passagen selbst, nicht gestattet.
Strandfiskeri

Schutzzeiten für Süßwasserfische

Schnäpel: 1. Januar - 31. Dezember (umfassend geschützt) 
Flunder: 15. Februar - 14. Mai (gilt für weibliche Flundern mit Rogen)
Äsche: 15. März – 15. Mai
Hecht: 1. April - 30. April
Zander: 1. - 31. Mai
Felchen (gr. Maräne): 1. November - 31. Januar
Lachs: 16. November - 15. Januar
Meer-, See- und Bachforelle: 16. November - 15. Januar

Schutzzeiten für Salzwasserfische

Scholle: 15. Januar - 30. April (gilt nur für weibliche Schollen mit Rogen)
Flunder: 1. Februar - 15. Mai
Lachs und Forelle: 16. November - 15. Januar


In Salzwasser gilt der Schutz für Lachse und Forellen nur für Fische, die die für die Laichzeit typischen Farben aufweisen.

Während der Schutzzeit dürfen nur völlig glänzende Fische mit losen Schuppen geangelt werden. Fische mit Laichfarben sind umgehend wieder auszusetzen.

Fische etlicher Arten, die eine bestimmte Länge aufweisen, dürfen mit nach Hause genommen werden. Eine Liste mit Mindestfangmaßen ist nachfolgend aufgeführt.

Weitere Einzelheiten (in dän. Sprache) gibt es auf der Website der dän. Fischereibehörde unter www.fd.dk.
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